Cloud-Kanzleisoftware im Vergleich: was wirklich im Browser läuft und was das Berufsrecht verlangt

Morgens im Büro an der Akte arbeiten, nachmittags zu Hause den Schriftsatz fertig machen. Dafür kann sich Anwaltssoftware in der Cloud lohnen. Wie ihr an die Akte kommt, hängt allerdings vom Programm ab. Bei manchen reicht ein Browser. Bei anderen öffnet ihr per Fernzugriff euren Windows-Arbeitsplatz im Rechenzentrum. Es gibt auch Programme, die ihr wie gewohnt auf dem Rechner installiert und die lediglich ihre Datenbank beim Anbieter haben.

Mit Kanzleisoftware in der Cloud kommen auch Dienstleister ins Spiel, die Zugang zu Mandatsgeheimnissen bekommen können. Welche Voraussetzungen dafür gelten, regeln § 203 StGB und § 43e BRAO. In den Tabellen seht ihr, wie die einzelnen Programme laufen und wer ihre Rechenzentren betreibt, soweit uns das bekannt ist. Danach gehen wir durch, was ihr vor dem Vertrag klären solltet und wie ihr bei einem Ausfall oder einem späteren Wechsel an eure Akten kommt.

Stand der Angaben: 03.11.2026. Bauform, Rechenzentrum und Vertragsunterlagen haben wir zu diesem Datum auf den Websites der Anbieter und in unseren Interviews geprüft. Angebote können sich seitdem geändert haben.

Was Cloud bei Kanzleisoftware bedeutet: drei Bauformen

Ob ihr am iPad eine Akte öffnen könnt oder bei einem Leitungsausfall noch an den Fristenkalender kommt, erfahrt ihr aus dem Wort „Cloud“ allein kaum. Schaut zuerst, wo das Programm läuft und wo die Daten liegen. Daraus ergeben sich drei Varianten, die sich auch beim späteren Wechsel unterscheiden.

Browser-Software

Ihr öffnet den Browser, meldet euch an und könnt loslegen, auch auf einem Mac oder Tablet. Der Anbieter spielt die Updates zentral ein, sodass alle in der Kanzlei mit derselben Version arbeiten. Dieses Modell heißt Software as a Service, kurz SaaS. Für einzelne Aufgaben wie die beA-Signatur oder die Word-Anbindung kann trotzdem ein Hilfsprogramm auf dem Rechner nötig sein. Fällt die Leitung aus, bleiben euch die Unterlagen, die das Programm offline verfügbar macht, etwa bereits heruntergeladene Akten.

Gehosteter Arbeitsplatz im Rechenzentrum

Eure Vorlagen, die Word-Anbindung und die gewohnte Oberfläche ziehen mit um. Das Kanzleiprogramm läuft auf einem virtuellen Arbeitsplatz im Rechenzentrum des Herstellers oder eines IT-Dienstleisters, der sich auch um Server und Backups kümmert. Bei LawFirm könnt ihr den Hoster selbst wählen. Auf den Arbeitsplatz gelangt ihr je nach Angebot per Remote-App, VPN oder Browserfenster. Wenn das Programm Windows voraussetzt, seht ihr darin auch vom Mac oder iPad aus einen Windows-Desktop.

Installiertes Programm mit Datenbank in der Cloud

Bei dieser Variante startet ihr das Kanzleiprogramm wie gewohnt auf eurem Rechner. Sobald ihr eine Akte öffnet, greift es auf die Datenbank im Rechenzentrum des Anbieters zu. Einen eigenen Server oder ein VPN braucht ihr dafür nicht. Solche Desktop-Programme gibt es auch für macOS.

Zum Vergleich: nur lokal installiert (On-Premise)

Wenn Programm und Akten auf euren Rechnern oder dem Kanzleiserver liegen, könnt ihr bei einem Ausfall der Internetleitung vor Ort weiterarbeiten. Um Wartung, Backups und Sicherheit kümmert ihr euch selbst oder beauftragt euer Systemhaus. Für den Zugriff von unterwegs könnt ihr zum Beispiel einen Terminalserver in der Kanzlei einrichten.

Auf den Anbieterseiten kann dieselbe Formulierung für unterschiedliche Angebote stehen. jur|nodes und LawFirm sprechen beispielsweise auch bei einem Server im eigenen Haus von „Private Cloud“. Bei advoware und Winmacs könnt ihr zwar ein Browserfenster öffnen, darin arbeitet ihr aber auf einem entfernten Windows-Desktop.

Anwaltssoftware in der Cloud: die Anbieter nach Bauform

In den ersten drei Tabellen findet ihr die Cloud-Angebote nach Bauform und jeweils alphabetisch sortiert. Bei Herstellern mit mehreren Varianten, etwa RA-MICRO oder Vertec, haben wir nach dem jeweiligen Cloud-Angebot sortiert. Die vierte Tabelle sammelt Programme für einzelne Aufgaben. In der Spalte „Rechenzentrum“ seht ihr, wer die Server betreibt und wo sie stehen. Wenn wir einen Anbieter interviewt haben, führt der Link zu seiner eigenen Seite bei uns. Bei den übrigen landet ihr im Steckbrief auf der Startseite. Dort findet ihr auch die Funktionen und Preise.

Anbieter von Browser-Software

Auf dem Smartphone lest ihr die Tabellen am besten im Querformat.

SoftwareRechenzentrumGut zu wissen
Actaport
dokSAFE GmbH
Microsoft Azure, deutsche Rechenzentren mit Spiegelung in ein zweites• Dokumente so verschlüsselt, dass nur registrierte Nutzer sie öffnen können, nicht die Betreiber von Anwendung und Infrastruktur
• Verschwiegenheitserklärung nach § 43e BRAO als Anlage zu den AGB
• setzt Microsoft 365 voraus
• Offline-Akte
• App für iOS und Android
Advosoft
Advosoft GmbH
Timme Hosting (Lüneburg) und STRATO (Berlin), tägliche Zweitkopie bei IONOS in Berlin• Verschwiegenheit nach § 43e BRAO und § 203 StGB als eigene AGB-Klausel
• beA per Softwarezertifikat, das verschlüsselt bei Advosoft bleibt; übermittelt wird über bea.expert, ohne Kartenleser
• KI-Funktionen über Google Cloud in einer EU-Region
• läuft auf Windows, Mac, Linux und Tablet
Amberlo
Septeo (Vertragspartner Amberlo Limited, Irland)
Amazon Web Services (AWS), Region Frankfurt• seit Oktober 2026 in einer Version für den deutschen Markt, beA und RVG-Abrechnung ab dem Paket Standard
• Daten verschlüsselt gespeichert und übertragen, je Kunde ein eigener Serverblock
• Amberlo selbst nach ISO/IEC 27001 zertifiziert
• gehört zur selben Gruppe wie advoware, Winmacs und Lexolution
• Apps für iOS und Android
CONTISS
CONTISS GmbH
Rechenzentrum in Deutschland nach ISO/IEC 27001; Betreiber: keine Angabe• Kanzleimanagement mit RVG-Abrechnung
• beA derzeit über Outlook, eine eigene Anbindung ist „in Planung für 2027“
• ab zehn Anwendern
• Betrieb im eigenen Rechenzentrum auf Wunsch möglich
exlega
exlega UG (haftungsbeschränkt)
eigener virtueller Server je Kanzlei in deutschen Rechenzentren nach ISO/IEC 27001; Betreiber: keine Angabe• beA-Abruf und -Versand serverseitig per Softwarezertifikat
• für die qualifizierte Signatur ein kleines lokales Programm
• läuft auf Mac, Windows, Linux und iPad
• Betrieb auf eigener Infrastruktur auf Anfrage
iusta
VIER iusta GmbH
europäische Rechenzentren; Betreiber und Land: keine Angabe• kein Offline-Modus
• Mindestabnahme fünf Lizenzen
jur|nodes
pro|nodes GmbH
Hetzner, zwei Rechenzentren in Deutschland; eigener Cloud-Server je Kanzlei• Daten AES-verschlüsselt, ohne Zugriff des Providers
• für Word-Integration und beA-Signatur-Funktion ein lokaler Hilfsdienst
• ab etwa 15 Arbeitsplätzen auch auf einem Server in der Kanzlei („Private Cloud“)
Kleos
Wolters Kluwer Deutschland GmbH
Microsoft Azure, Server in der EU nach ISO/IEC 27001• führt die Anforderungen aus § 43a, § 43e BRAO und § 203 StGB auf
• beA-Anmeldung über das Softwarezertifikat
• qualifizierte Signatur per Signaturkarte mit Kartenleser oder Fernsignatur
• App für iOS und Android
LEGALVISIO
Legalvisio GmbH (Scopevisio-Gruppe)
Amazon Web Services (AWS), Region Frankfurt• Verschlüsselung so umgesetzt, dass AWS die Daten nicht entschlüsseln kann
• beA über die eigene Zertifikatsdatei
• Zertifikate und PINs speichert LEGALVISIO nicht
LexA
SDN IT-Services GmbH
Amazon Web Services (AWS), Frankfurt; ergänzende Komponenten bei Hetzner (Falkenstein)• Verschwiegenheitsvereinbarung nach § 203 StGB mit jeder Kanzlei
• beA ohne externen beA-Client, seit Mai 2026 produktiv
RA-MICRO Essentials
RA-MICRO Software AG
Vertragsrechenzentrum von RA-MICRO in Deutschland, Daten georedundant• eigenes Browser-Programm neben der klassischen RA-MICRO
• auch im eigenen Haus betreibbar
• Akten als PDF für die Offline-Nutzung
• beA mit Softwarezertifikat, zum Signieren SecSigner und beA-Karte
Rainmaker
Hans Soldan GmbH
Hetzner, DeutschlandbeA über das Zusatzmodul beA-Direkt, das lokal installiert wird
Renostar Legal Cloud
Renostar GmbH & Co. KG
Deutschland bzw. EU, ISO-27001-Infrastruktur; Betreiber: keine Angabe• eigene Verschwiegenheitsvereinbarung für Rechtsanwälte als Anlage zum Auftragsverarbeitungsvertrag
• beA-Zertifikat wird in der Kanzleiverwaltung hinterlegt
• kein Offline-Modus, Akten lassen sich herunterladen
• daneben Renostar Classic, installiert auf eigenem Server oder im Renostar-Rechenzentrum
Vertec
Vertec GmbH
Exoscale (Sitz Lausanne) für das Cloud-Abo der Standorte Schweiz, Deutschland und Österreich; Backups bei cloudscale (Schweiz) und IONOS• Web App im Browser oder Windows-Thin-Client, dessen Oberfläche auf dem Server aufbereitet wird
• alternativ im eigenen Haus
• Kanzleimanagement: Das DMS kommt als eigenes Programm dazu, das beA über eine Lösung eines Vertriebspartners
• Vertec selbst nach ISO 27001 zertifiziert, belehrt seine Unterauftragnehmer nach § 43e Abs. 3 BRAO über die strafrechtlichen Folgen

Klassische Kanzleiprogramme im Rechenzentrum

Bei diesen Angeboten zieht das bekannte Kanzleiprogramm ins Rechenzentrum. Zur technischen Umsetzung des Zugriffs liegt bei AnNoText, Haufe Advolux und Lexolution keine Angabe vor.

Tipp fürs Handy: quer gehalten passt die Tabelle besser auf den Bildschirm.

SoftwareRechenzentrumGut zu wissen
advoware
Septeo Legal Solutions Deutschland GmbH
Rechenzentren eines Partners an redundanten Standorten in Deutschland, ISO 27001; Partner: keine Angabe• vorkonfiguriertes virtuelles Windows mit Office, aufgerufen im Browser
• alternativ auf dem eigenen Kanzleiserver
AnNoText
Wolters Kluwer Deutschland GmbH
„Cloud im Datacenter“ als Managed Service, Hosting in Deutschland; Betreiber: keine Angabe• Nutzung im Browser
• Apps mit verschlüsselter Synchronisation und Offline-Nutzung
DATEV Anwalt classic
DATEV eG
DATEV-Rechenzentrum in Deutschland, ISO/IEC 27001• Fernzugriff über DATEV-SmartIT (bis zu acht gleichzeitige Zugriffe) oder DATEVasp
• Cloud-Funktionen für DATEV Anwalt sind angekündigt
Haufe Advolux
Haufe-Lexware GmbH & Co. KG
osite network GmbH, Rechenzentrum in Deutschland, ISO 27001• Hosting wird zusätzlich zur Lizenz berechnet
• läuft unter Windows, Linux und macOS
• mobile Akten auch ohne Internetverbindung
LawFirm
kanzleirechner.de GmbH
Server beim Hoster der Kanzlei, zum Beispiel united hoster (ISO 27001)• Enterprise-Version per Remotedesktop
• für den Cloud-Server eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung und zur Verschwiegenheit
• Datenbank als Lesekopie für unterwegs
Lexolution
Septeo Legal Solutions Deutschland GmbH
Betreiber und Standort: keine AngabeCloud als Option neben dem eigenen Server
NoRA Advanced
NoRA GmbH
beauftragtes Rechenzentrum nach ISO/IEC 27001, Deutschland bzw. europäisches Ausland• NoRA Cloud Workspace: eigener virtueller Windows-Server je Kanzlei
• betreut vom IT-Systemhaus der Unternehmensgruppe
RA-MICRO
RA-MICRO Software AG
deutsches Vertragsrechenzentrum; Betreiber: keine Angabe• virtuelle Arbeitsplätze mit vorinstalliertem Office, Zugriff per VPN oder Browser
• Kartenleser, Drucker und Diktiergeräte am Platz lassen sich einbinden
• Beratung und Unterstützung vor Ort durch RA-MICRO Cloud-Systempartner
Winmacs
Septeo Legal Solutions Deutschland GmbH
Rechenzentren eines Partners in Deutschland, ISO 27001• wie advoware: virtuelles Windows im Browser als „Managed Service Cloud“
• alternativ auf eigenen Servern

Installierte Programme mit Datenbank beim Anbieter

Am Smartphone im Querformat bleiben alle drei Spalten lesbar.

SoftwareRechenzentrumGut zu wissen
j-lawyer
Open Source (j-lawyer.org), Cloud: Office 42 GmbH
zwei ISO-27001-Rechenzentren in Deutschland mit Datenspiegelung; Betreiber: keine Angabe• Client für Windows, macOS und Linux
• Server auch selbst betreibbar
• App mit Offline-Akten
• Daten jederzeit vollständig herunterladbar
timeSensor LEGAL 365
timeSensor AG
Hetzner, Rechenzentrum Nürnberg (für Kunden in Deutschland)• native Programme für Windows und macOS
• Web-Zugang optional
• Betrieb im eigenen Haus nach Vereinbarung
• Dokumente lassen sich auschecken und offline bearbeiten
• Vertrag nach Schweizer Recht, Mindestlaufzeit 24 Monate

Cloud-Anwendungen für einzelne Kanzleiaufgaben

Wenn ihr vor allem die Mandatsaufnahme vereinfachen oder Massenverfahren bearbeiten wollt, können diese Programme eure Kanzleisoftware ergänzen. Die laufende Aktenführung, Fristenverwaltung und Abrechnung für die ganze Kanzlei bleiben beim Hauptprogramm.

Auch diese Tabelle lässt sich auf dem Handy im Querformat bequemer lesen.

SoftwareRechenzentrumGut zu wissen
JUNE
JUNE GmbH
Microsoft Azure, europäische Rechenzentren• Plattform für Massenverfahren, versteht sich ausdrücklich nicht als Kanzleisoftware
• JUNE selbst nach ISO/IEC 27001 und SOC 2 zertifiziert
• Verschwiegenheit nach § 203 StGB in einer eigenen Anlage zu den AGB
• beA-Zertifikat liegt in einem Datentresor
JUPUS
JUPUS GmbH
zertifizierte europäische Rechenzentren; Betreiber: keine Angabe• KI-Sekretariat für Mandatsanfragen, legt die Akte in eurer Kanzleisoftware an
• Dienstleistervertrag nach § 43e BRAO
LegalFlow
Ryan Nyberg e.K.
Vercel, MongoDB Atlas und Cloudinary; Standort: keine AngabeMandatsaufnahme im Browser, ohne beA-Versand und RVG-Rechnung
Hände tippen auf einem Laptop am Kanzleischreibtisch, dahinter eine Justitia-Figur
Ob Browser oder Rechenzentrum: Für das Berufsgeheimnis zählt, wer technisch an die Akten herankommt.

Cloud oder lokal installiert?

Wer spielt bei euch Updates ein und prüft, ob die Backups funktionieren? Und wie gut könnt ihr weiterarbeiten, wenn die Internetleitung ausfällt? An diesen beiden Fragen lässt sich oft schon ablesen, welches Modell zu eurer Kanzlei passt.

Wann die Cloud passt

Gerade in einer Einzelkanzlei oder kleinen Sozietät ohne eigene IT kann es eine Erleichterung sein, sich Anschaffung, Absicherung und Backups eines Kanzleiservers zu sparen. Wenn ihr zwischen mehreren Standorten oder dem Homeoffice wechselt, habt ihr außerdem überall denselben Aktenstand, ohne euch erst mit einem Server in der Kanzlei verbinden zu müssen.

Wenn ihr am Mac oder iPad arbeitet, ist Browser-Software häufig der einfachste Einstieg. Advosoft und exlega weisen Mac und Tablet ausdrücklich aus. j-lawyer und timeSensor LEGAL 365 haben eigene Programme für macOS. Schaut bei der Vorführung auch darauf, wie ihr mit Word arbeitet und im beA signiert. Bei CONTISS etwa braucht ihr auf dem Mac wegen der Office-Add-ins Parallels oder einen Terminalserver, um alle Funktionen nutzen zu können. Bei den übrigen Anbietern lohnt es sich, nach Word und beA auf eurem Betriebssystem zu fragen.

Wann lokal sinnvoll bleibt

Wenn euer Systemhaus den Kanzleiserver ohnehin betreut oder die Internetleitung vor Ort öfter ausfällt, kann eine lokale Installation gut passen. Bei LAS etwa könnt ihr in der Desktop-Variante sämtliche Funktionen ohne Internet nutzen. Für mobile Aufgaben gibt es eine Web-App auf dem eigenen Server. Auch Findentity läuft als Windows-Programm im Haus und lässt sich von außen per Remotedesktop oder Web-App erreichen.

Bei manchen Programmen könnt ihr entscheiden, ob der Anbieter sie für euch betreibt oder ob sie auf eurem eigenen Server laufen. Dazu gehören RA-MICRO Essentials und, ab einer gewissen Kanzleigröße, jur|nodes. Weitere Beispiele findet ihr in den Tabellen unter „Gut zu wissen“.

Wenn das Internet ausfällt

Die Frist läuft heute ab und die Leitung ist weg. Ist die elektronische Übermittlung vorübergehend aus technischen Gründen unmöglich, könnt ihr den Schriftsatz auf herkömmlichem Weg einreichen. Die Störung müsst ihr bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft machen. Fordert das Gericht das elektronische Dokument an, reicht ihr es nach (§ 130d ZPO, ebenso etwa § 14b FamFG und § 46g ArbGG). Prüft bei einer Störung der Kanzleisoftware zuerst, ob ihr das Postfach über die beA-Webanwendung mit Karte oder Softwarezertifikat erreicht. Wenn dieser Weg offensteht, solltet ihr euch auf eine Ersatzeinreichung nicht verlassen.

Für die Einreichung braucht ihr natürlich auch den Schriftsatz. Wenn der Entwurf samt Akte und Fristenkalender gerade nur über die ausgefallene Software erreichbar ist, hilft der alternative Versandweg allein wenig. Eine regelmäßig exportierte oder ausgedruckte Fristenliste und ein zweiter Internetzugang, etwa übers Mobilfunknetz, gehören deshalb auch in der Cloud zur Fristenorganisation.

Schaut euch an, was „offline“ beim jeweiligen Anbieter konkret bedeutet. Actaport bietet eine Offline-Akte. In der App von j-lawyer könnt ihr ausgewählte Akten offline bereithalten, Haufe Advolux bietet dafür mobile Akten und bei AnNoText synchronisieren die Apps die Akten auch für die Offline-Nutzung. Bei timeSensor LEGAL 365 könnt ihr Dokumente auschecken und ohne Verbindung bearbeiten. LawFirm bietet eine Lesekopie der Datenbank für unterwegs. Renostar und jur|nodes stellen Akten zum Download bereit, RA-MICRO Essentials exportiert die ganze Akte als PDF und CONTISS bietet einen Strukturexport zur lokalen Ablage.

Was sich bei den Kosten verschiebt

Die meisten Angebote in unseren Tabellen kosten einen monatlichen Betrag pro Nutzer. Beim Vergleich mit eurer bisherigen Rechnung könnt ihr den eigenen Server, die Backup-Lösung und einen Teil der Systemhaus-Stunden gegenrechnen. Beim gehosteten Arbeitsplatz lohnt der Blick darauf, was die Lizenz abdeckt. Bei Haufe Advolux zahlt ihr das Hosting beim Partner osite zusätzlich. Bei advoware ist es im Preis der Editionen enthalten.

Fragt auch nach den Kosten für die Einrichtung und danach, wie lange ihr euch bindet. Renostar Legal Cloud, die j-lawyer-Cloud und Rainmaker sind beispielsweise monatlich kündbar. Das beA-Modul von Rainmaker verlängert sich allerdings jeweils um zwölf Monate. Bei CONTISS und timeSensor LEGAL 365 beträgt die Mindestlaufzeit zwei Jahre, bei NoRA Advanced drei Jahre. Die Preise findet ihr in den Steckbriefen auf unserer Startseite.

Darf eine Kanzlei in die Cloud? § 203 StGB und § 43e BRAO

Ja. Wenn der Anbieter für seine Arbeit Zugang zu Mandatsgeheimnissen braucht, kann er ihn im erforderlichen Umfang bekommen. Nach § 203 StGB zählt der Cloud-Anbieter dabei zu den „sonstigen mitwirkenden Personen“. Ihr müsst dafür sorgen, dass er zur Geheimhaltung verpflichtet ist. Versäumt ihr das und gibt jemand beim Anbieter ein Geheimnis unbefugt preis, könnt ihr euch selbst strafbar machen (§ 203 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 StGB). Beauftragt der Anbieter seinerseits ein Rechenzentrum oder einen Support-Dienstleister, muss er auch diesen zur Geheimhaltung verpflichten.

Was ihr mit dem Anbieter vereinbaren müsst, steht in § 43e BRAO. Die Vorschrift verlangt außerdem, dass ihr ihn sorgfältig auswählt und die Zusammenarbeit unverzüglich beendet, wenn die Einhaltung der Vorgaben nicht gewährleistet ist. Das betrifft auch das Systemhaus oder den Hersteller-Support, wenn sie bei der Fernwartung Zugang zu Mandatsdaten bekommen. Die Einwilligung eurer Mandanten braucht ihr nach § 43e Abs. 5 BRAO bei Dienstleistungen, die unmittelbar einem einzelnen Mandat dienen. Eine Software, mit der ihr sämtliche Mandate verwaltet, fällt nach dem Wortlaut nicht darunter.

Was in der Vereinbarung nach § 43e BRAO stehen muss

Für den Vertrag genügt Textform nach § 126b BGB. Prüft, ob er die folgenden drei Punkte abdeckt.

  • Verschwiegenheit: Ihr verpflichtet den Anbieter zur Verschwiegenheit und belehrt ihn dabei über die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung.
  • Kenntnis nur soweit nötig: Er darf sich Kenntnis von Mandatsgeheimnissen nur verschaffen, soweit es zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
  • Weitere Personen: Der Vertrag legt fest, ob der Anbieter Unterauftragnehmer einsetzen darf. Wenn ja, muss er sie seinerseits in Textform zur Verschwiegenheit verpflichten.

Zwei Regelungen: Auftragsverarbeitung und Verschwiegenheit

Wenn euch der Anbieter einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO schickt, schaut auch nach der Verschwiegenheitsregelung für das Berufsgeheimnis. Beide Anforderungen können im selben Vertragswerk geregelt sein. Die Auftragsverarbeitung deckt den Datenschutz ab, die Verschwiegenheitsregelung die Pflichten nach § 43e BRAO. Dass die Datenschutzvorschriften daneben weiter gelten, steht ausdrücklich in § 43e Abs. 8 BRAO.

Bei diesen Anbietern haben wir ausdrückliche Angaben zur berufsrechtlichen Verschwiegenheit gefunden.

  • Actaport: Erklärung nach § 43e BRAO als Anlage zu den AGB.
  • Advosoft: eigene AGB-Klausel zur Verschwiegenheit nach § 43e BRAO und § 203 StGB.
  • LawFirm: Beim Betrieb auf einem Cloud-Server gehört eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung und zur Verschwiegenheit dazu.
  • LexA: Verschwiegenheitsvereinbarung mit jeder Kanzlei.
  • Renostar Legal Cloud: eigene Verschwiegenheitsvereinbarung für Rechtsanwälte als Anlage zum Auftragsverarbeitungsvertrag, zum Download.
  • JUNE und JUPUS (Anwendungen für einzelne Aufgaben): eigene Anlage zu § 203 StGB bei JUNE, Dienstleistervertrag nach § 43e BRAO bei JUPUS.

Kleos nennt die Anforderungen aus § 43a und § 43e BRAO sowie § 203 StGB. Vertec belehrt seine Unterauftragnehmer nach § 43e Abs. 3 BRAO über die strafrechtlichen Folgen. Amberlo stellt seinen Auftragsverarbeitungsvertrag als Grundlage für die Einbindung nach § 43e BRAO bereit. Schaut euch die Unterlagen im Wortlaut an. Enthalten sie die Belehrung über die strafrechtlichen Folgen und die Regelung für Unterauftragnehmer? Wenn ihr dazu keine Vereinbarung vorliegen habt, lasst sie euch vor Vertragsschluss in Textform geben.

Was § 2 BORA technisch verlangt

Nach der Berufsordnung müsst ihr das Mandatsgeheimnis mit organisatorischen und technischen Maßnahmen schützen, die „risikoadäquat und für den Anwaltsberuf zumutbar“ sind. Bei den technischen Maßnahmen genügt es, wenn sie den datenschutzrechtlichen Anforderungen entsprechen. Welche Vorkehrungen im konkreten Fall angemessen sind, lässt die BORA offen. Eine eigene Regel für die Cloud enthält sie nicht. Bei der Anbieterauswahl würden wir mindestens nach verschlüsselten Verbindungen, Zwei-Faktor-Anmeldung und regelmäßigen Backups fragen.

Sicherheitsbedenken: Serverstandort, Betreiber, Verschlüsselung

„Serverstandort Deutschland“ findet ihr schnell im Datenblatt. Fragt als Nächstes, wer das Rechenzentrum betreibt und wer die dort gespeicherten Akten technisch lesen kann. Für das Berufsgeheimnis kommt es auch darauf an.

Deutscher Server, amerikanischer Betreiber

In unseren Tabellen tauchen Microsoft Azure und Amazon Web Services mehrfach auf. Actaport, Kleos und JUNE nennen Azure, LEGALVISIO, LexA und Amberlo nutzen AWS, jeweils mit Rechenzentren in Deutschland oder der EU. Actaport setzt außerdem Microsoft 365 voraus. Bei LegalFlow sind Vercel, MongoDB Atlas und Cloudinary beteiligt. Einen Standort nennt LegalFlow nicht. Schaut auch auf die Zusatzfunktionen. Für KI setzt Advosoft beispielsweise Google Cloud ein, LexA nutzt dafür Microsoft.

Auch bei einem Server in Deutschland kann der US CLOUD Act von 2018 relevant sein. Er kann US-Anbieter zur Herausgabe von Daten an US-Behörden verpflichten, sofern sich die Daten in ihrem Besitz oder unter ihrer Kontrolle befinden. Der Europäische Datenschutzausschuss und der Europäische Datenschutzbeauftragte haben das 2019 in einer gemeinsamen Stellungnahme erläutert. Für den Datenschutz gilt seit dem Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission vom 10. Juli 2023 das EU-US Data Privacy Framework, das Übermittlungen an zertifizierte US-Unternehmen erlaubt. Das Gericht der Europäischen Union hat die Klage gegen den Beschluss am 3. September 2025 abgewiesen (Pressemitteilung des Gerichts). Der Kläger hat im Oktober 2025 Rechtsmittel beim Gerichtshof eingelegt. Bis zu einer Entscheidung bleibt der Beschluss in Kraft.

Daneben müsst ihr den Schutz des Berufsgeheimnisses prüfen. Bei im Ausland erbrachten Dienstleistungen verlangt § 43e Abs. 4 BRAO grundsätzlich einen Geheimnisschutz, der dem in Deutschland vergleichbar ist. Eine Ausnahme gilt, wenn der Schutz der Geheimnisse das im konkreten Fall nicht gebietet. Wie ein Rechenzentrum in Frankfurt unter einem US-Konzern einzuordnen ist, sagt das Gesetz nicht ausdrücklich. Die BRAK greift die Frage in ihren Hinweisen zum KI-Einsatz auf. Bei Cloud- und KI-Anbietern mit Sitz in den USA sei „nicht abschließend geklärt“, ob man auf das Datenschutzniveau abstellen könne. Zumindest für KI-Anbieter empfiehlt sie Server in Deutschland oder Europa. Für § 203 StGB kommt es laut BRAK bereits auf die Möglichkeit an, Kenntnis von den Daten zu nehmen.

Fragt bei der Verschlüsselung nach, wer die Schlüssel hat. Actaport verschlüsselt Dokumente so, dass weder die Betreiber der Anwendung noch die der Infrastruktur sie einsehen können. Bei LEGALVISIO ist die Verschlüsselung so umgesetzt, dass AWS die Daten nicht entschlüsseln kann. Kleos nennt „Zugangsschlüssel, die für Anbieter unzugänglich sind“. Was diese Zusagen konkret abdecken, könnt ihr im Sicherheitskonzept und in den Vertragsunterlagen prüfen. Ob die Vorkehrungen berufsrechtlich genügen, beantworten die BRAK-Hinweise nicht verbindlich. Wenn ihr einen US-Bezug vermeiden wollt, schaut in den Tabellen nach Bauform nach einem europäischen Rechenzentrumsbetreiber. Steht dort „keine Angabe“, fragt nach. Klärt auch, welche Unterauftragnehmer etwa bei KI-Funktionen beteiligt sind.

Zertifikate richtig lesen

Wenn ein Anbieter mit ISO 27001 wirbt, fragt nach, für wen das Zertifikat ausgestellt wurde. Rainmaker verweist auf Hetzner, CONTISS auf seinen Rechenzentrumsbetreiber. CONTISS selbst ist derzeit nicht ISO-zertifiziert. Vertec, JUNE und Amberlo nennen dagegen eine Zertifizierung des eigenen Unternehmens. Der Unterschied zeigt euch, wessen Abläufe geprüft wurden.

Fragen an den Anbieter vor dem Vertrag

Wenn in unseren Tabellen beim Rechenzentrum „keine Angabe“ steht, lasst euch die fehlenden Informationen vor der Unterschrift geben. Diese Fragen könnt ihr zum Anbietergespräch mitnehmen.

  • Wer betreibt das Rechenzentrum, und gehört der Betreiber zu einem Konzern außerhalb der EU?
  • Wer hält die Schlüssel, mit denen die Akten verschlüsselt sind (dazu mehr)?
  • Welche Unterauftragnehmer sind beteiligt, etwa für Support, Backup, Volltextsuche oder KI-Funktionen, und wo sitzen sie?
  • Legt der Anbieter zusätzlich zur Auftragsverarbeitung eine Verschwiegenheitsvereinbarung nach § 43e BRAO vor?
  • Welche Verfügbarkeit sagt er zu, und wie erreicht ihr den Support, wenn am Tag eines Fristablaufs etwas nicht funktioniert?
  • In welchem Format gibt er die Daten bei Vertragsende heraus, und was kostet das (Beispiele)?

beA in der Cloud-Kanzleisoftware

Unterwegs das beA öffnen, obwohl der Kartenleser in der Kanzlei steht? Das geht mit einem Softwarezertifikat, also einer Zertifikatsdatei, und eurer PIN. Viele Browser-Angebote in unseren Tabellen setzen deshalb auf diesen Zugang. Die beA-Karte samt Kartenleser und PIN braucht ihr weiterhin für die Erstregistrierung eines persönlichen Postfachs und für Funktionen wie die Rechteverwaltung. Die Unterschiede erläutert der beA-Support der BRAK.

Schaut bei der beA-Anbindung auch darauf, wo eure Zertifikatsdatei landet. Bei Renostar hinterlegt ihr sie in der Kanzleiverwaltung. exlega ruft Nachrichten auf dem Server ab und versendet sie von dort. Advosoft speichert das Zertifikat verschlüsselt und übermittelt über bea.expert. JUNE legt es in einem Datentresor ab. LEGALVISIO nutzt eure Zertifikatsdatei für die Verbindung und speichert weder Zertifikat noch PIN. In einer Kanzlei mit mehreren Berufsträgern und Mitarbeitenden solltet ihr das für jedes verwendete Zertifikat klären.

Spielt bei der Vorführung euren üblichen Versand durch. Reicht die verantwortende Anwältin einen einfach signierten Schriftsatz selbst aus ihrem beA ein, genügt das nach § 130a Abs. 3 ZPO. Übernimmt das Sekretariat den Versand, braucht der Schriftsatz die qualifizierte elektronische Signatur der verantwortenden Anwältin oder des verantwortenden Anwalts. Die lässt sich mit Signaturkarte und Kartenleser erstellen oder per Fernsignatur, sofern das Programm sie unterstützt. Kleos nennt beide Wege.

Testet die Signatur an dem Rechner, von dem aus ihr später versenden wollt. jur|nodes braucht dafür einen lokalen Hilfsdienst, exlega für die qualifizierte Signatur den exlega Signer. Rainmaker bindet das beA über das lokal installierte beA-Direkt ein. RA-MICRO Essentials nutzt zum Signieren den SecSigner und die beA-Karte. Beim gehosteten Arbeitsplatz lässt sich der Kartenleser am eigenen Schreibtisch in die Fernverbindung einbinden, bei RA-MICRO ist das ausdrücklich vorgesehen. Gerade am Mac lohnt sich ein Test der benötigten Zusatzprogramme. Wenn das beA innerhalb der Kanzleisoftware Probleme macht, wendet ihr euch an den Softwarehersteller.

Umstieg und Ausstieg: Datenübernahme und Datenexport

Könnt ihr am ersten Morgen nach dem Umstieg die offenen Posten prüfen und die nächsten Fristen sehen? Das hängt davon ab, ob Akten, Adressen, Dokumente und die dazugehörigen Daten mitkommen. Wer RA-MICRO, advoware oder Winmacs weiter nutzen möchte, kann die bestehende Software ins Rechenzentrum verlagern. Eine Übertragung in ein anderes Programm entfällt dabei.

Bei einem Programmwechsel ist die Übernahme häufig ein eigener Posten im Angebot. LexA nennt einen Festpreis für RA-MICRO, Advoware und DATEV. Advosoft hat ein eigenes Übernahmeprogramm für RA-MICRO und beschreibt auch den Wechsel aus Advoware, DATEV Anwalt classic, Actaport und Advolux. j-lawyer und timeSensor LEGAL 365 führen jeweils auf, aus welchen Programmen sie schon Daten übernommen haben. Bei Renostar, Kleos und LEGALVISIO zahlt ihr für die Migration gesondert, bei Actaport steckt sie im Enterprise-Paket. exlega empfiehlt, beide Programme eine Weile parallel zu nutzen.

Lasst euch konkret zeigen, was nach der Übernahme in einer laufenden Akte zu sehen ist. Akten, Adressen, Fristen und Dokumente gehören üblicherweise dazu. Bei der Buchhaltung kann der Umfang kleiner sein. Haufe Advolux übernimmt beispielsweise Buchungen auf Forderungskonten als PDF. Wenn ihr viele laufende Forderungskonten im Mahn- und Vollstreckungswesen habt, klärt vorab, wie ihr damit weiterarbeitet. Legt für die Übernahme einen Stichtag fest und gleicht die Fristen danach mit dem alten Programm ab, bevor ihr es abschaltet.

Auch nach einer Kündigung müsst ihr an eure Unterlagen kommen. Für Handakten gilt die sechsjährige Aufbewahrungsfrist nach § 50 BRAO, für Rechnungen und Buchhaltung gelten die steuerlichen Fristen nach § 147 AO. Der Deutsche Anwaltverein empfiehlt im Anwaltsblatt, schon vor Vertragsabschluss zu klären, in welchem maschinenlesbaren Format ihr Daten und Metadaten zurückbekommt. Wie viel Zeit euch für den Export bleibt und was er kostet, hängt vom Anbieter ab.

  • Actaport: Herausgabe des gesamten Datenbestands, bei Vertragsende kostenlos.
  • Advosoft: Herausgabe innerhalb von 14 Tagen in einem gängigen, maschinenlesbaren Format, ohne Zusatzkosten.
  • Amberlo: 90 Tage nach Vertragsende, in gängigen Formaten wie XML, CSV oder PDF.
  • CONTISS: strukturierter Export aller Daten und Dokumente vertraglich zugesichert, abgerechnet nach Aufwand.
  • j-lawyer: komplette Datenbasis jederzeit herunterladbar, auch zum Weiterbetrieb auf eigenem Server.
  • LEGALVISIO: Die Daten dürfen spätestens 30 Tage nach Vertragsende gelöscht werden; den Exportweg klärt ihr vor Vertragsschluss.
  • Renostar Legal Cloud: Daten bleiben 60 Tage nach Vertragsende gespeichert und werden als CSV oder JSON bereitgestellt.
  • timeSensor LEGAL 365: Download bis 30 Tage nach Vertragsende.
  • Vertec: Rohdaten als Firebird-Datenbank.

Häufige Fragen zu Kanzleisoftware in der Cloud

Welche Nachteile hat Kanzleisoftware in der Cloud?

Wenn die Leitung ausfällt, kommt ihr nur an die Unterlagen, die ihr offline verfügbar habt. Im Abschnitt dazu zeigen wir, wie ihr euch vorbereitet, wenn das Internet ausfällt. Dazu kommen laufende Abokosten, bei manchen gehosteten Arbeitsplätzen zusätzlich für das Hosting. Wer die Server betreibt, welche Unterauftragnehmer beteiligt sind und wie ihr bei einer Kündigung eure Daten zurückbekommt, solltet ihr vorab vertraglich klären.

Eignet sich Cloud-Kanzleisoftware auch für mittelgroße Kanzleien?

Ja. Manche Angebote richten sich sogar erst ab einer bestimmten Teamgröße an euch. CONTISS startet bei zehn Anwendern, iusta setzt fünf Lizenzen voraus. Rechnet beim gehosteten Arbeitsplatz damit, wie viele Personen sich zur selben Zeit anmelden. DATEV-SmartIT ist beispielsweise auf bis zu acht gleichzeitige Zugänge ausgelegt. Mit eigener IT kommen auch Angebote infrage, die sich auch auf einem eigenen Server betreiben lassen.

Fazit

Wenn ihr gerade gründet und am Mac, iPad oder im Homeoffice arbeiten wollt, könnt ihr mit Browser-Software meist unkompliziert starten. Schaut euch vor der Entscheidung die beA-Anbindung, den Rechenzentrumsbetreiber und die Exportregeln an. Seid ihr mit eurem Kanzleiprogramm zufrieden und wollt euch die Serverpflege sparen, könnt ihr mit einem gehosteten Arbeitsplatz bei der gewohnten Software bleiben. Ein vollwertiges Desktop-Programm ohne eigenen Server oder VPN findet ihr unter den installierten Programmen mit Datenbank in der Cloud. Wenn ihr regelmäßig offline arbeiten müsst oder bereits eine gut betreute Kanzlei-IT habt, kann eine lokale Installation passen.

Lasst euch vor dem Vertrag erklären, wer eure Mandatsdaten lesen kann. Prüft dann, ob der Anbieter die Verschwiegenheit so regelt, wie es § 43e BRAO verlangt.

Funktionen und Preise der einzelnen Programme findet ihr in unserem Anwaltssoftware-Vergleich. Wenn ihr erst einmal wissen wollt, welche Programme zu eurer Arbeitsweise passen, fragt euch der Schnell-Check in vier Schritten nach Aktenführung, Fristen, Kommunikation und Abrechnung.